Führerschein-Klassen

Motorrad Klasse A (Beinhaltet die Klassen: A1, A2, AM)
“Schwere Krafträder” mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter : 24 Jahre, 20 Jahre nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2, 21 Jahre für 3-rädrige Kraftfahrtzeuge der Klasse A

Bei Vorbesitz der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre) kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung.

 

Motorrad Klasse A1 (Beinhaltet die Klasse: AM)
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW Verhältnis Leistung zu Leermasse max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 Km/h mit einer Leistung bis 50 kW.

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 1.8.2013 erstmals in den Verkehr genommen sind.
Mindestalter: 16 Jahre

 

Motorrad Klasse A2 (Beinhaltet die Klassen: A1, AM)
“Mittelschwere Krafträder”, Zweiräder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h, Leistung von max. 35 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse max. 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre

Bei Vorbesitz der Klasse A1 (mindestens 2 Jahre) kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung.

 

Klasse AM (Roller, Moped)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 cm³ Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

Mindestalter: 16 Jahre

 

Mofa Führerschein
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

Mindestalter: 15 Jahre

 

Klasse B (Beinhaltet die Klassen: AM, L)
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
– Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
– Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Mindestalter: 18 Jahre (17 mit Begleitperson)

 

Klasse BE
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B96 fallenden Kombinationen übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 mit Begleitperson)

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

 

Klasse B96
Kombination aus Fahrezeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 mit Begleitperson)

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Bei dieser Führerscheinklasse ist keine erneute Prüfung erforderlich. Die Schulung besteht aus 3 Teilen: Theorie 2,5 Std. à 60 min.; Praktische Übungen 3,5 Std. à 60 min. und 1 Std. à 60 min. Fahren im Realverkehr.